
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB‘s“ bezeichnet) gelten für sämtliche – auch zukünftigen – Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Anbieter SMART TEXTILE SALES SRLS oder SMART TEXTILE SOLUTIONS, ARMIN ANTHOLZER, Heiligenbergerweg 6, 39010 Nals (BZ) ITALIIEN (nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet) und den Abnehmer (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) als ausschließliche Vertragsgrundlage, unabhängig davon, ob der Auftrag mündlich oder schriftlich erteilt wird. Durch die Erteilung des Auftrages (Bestellung) werden diese vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bestimmungen des Kunden, insbesondere allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden, sind für den Verkäufer stets unbeachtlich und unverbindlich, selbst wenn diesen vonseiten des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen oder vom Verkäufer die Auftragsdurchführung bzw. Lieferung ohne Erheben eines Widerspruchs gegen entgegenstehende Bedingungen durchgeführt wurde.
1.2 Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sämtliche Abweichungen von diesen AGB‘s, besonders sämtliche gesonderten Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen mit oder von Mitarbeitern des Verkäufers stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie von einem vertretungsbefugten Organ der S.T.S. ARMIN ANTHOLZER schriftlich bestätigt bzw. genehmigt werden.
§ 2. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand
2.1 Anfragen des Kunden werden vom Verkäufer telefonisch als auch schriftlich (ebenso E-Mail) angenommen. In diesem Sinne stellt auch ein vom Kunden übermitteltes Bestellformular, das vom Verkäufer zur Vereinfachung der Bestellabwicklung bereitgestellt wird, bloß eine Anfrage des Kunden dar. Den Verkäufer trifft aus der Übermittlung einer Anfrage des Kunden keine Handlungspflicht, insbesondere keine Pflicht zur Angebotslegung.
2.2 Angebote die vom Verkäufer als „Auftragsbestätigung“ oder als „Angebot“ bezeichnet werden, gelten grundsätzlich als freibleibend, sofern aus dem
Angebot nicht Gegenteiliges hervorgeht.
2.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, geringfügige Anpassungen des Vertrages, die infolge einer zwischenzeitig eingetretenen Verbesserung des Standes der Technik oder einem sonstigen Fortschritt eintreten, auch nach Vertragsabschluss vorzunehmen, soweit hierdurch nicht der geschuldete Preis, die Funktionalität oder eine sonstige wesentliche Vertragspflicht (Lieferzeit, Gewährleistungsanspruch, Haftung) geändert werden. Der Kunde erklärt hierzu mit seiner Bestellung seine ausdrückliche Zustimmung.
2.4 ONLINE: Die Onlinekonditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die Online-Bestellung stellt lediglich ein Angebot des Verkäufers an den Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Zugangsbestätigung der Bestellung per E-Mail stellt keine Annahme dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass seine Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch den Verkäufer dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Versand der Ware bzw. bei Vorkasse durch Zahlungsaufforderung per E-Mail. Dem Verkäufer steht es frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.
Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 3. Kostenvoranschlag, Designentwürfe
Die Entwicklung und Erstellung eines Designentwurfes und/oder von Muster, sowie sämtliche Änderungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden vereinbarungsgemäß dem Kunden mit dem in der entsprechenden Preisliste gültigen Konditionen netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, wobei die Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt.
§ 4. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
4.1 Sämtliche Angebote, (Kosten-) Berechnungen, Skizzen, Zeichnungen, Visualisierungen, Designentwürfe, Muster oder sonstige vom Verkäufer erstellte
Unterlagen, besonders auch das offengelegte Knowhow des Verkäufers, bleiben ebenso wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. im ausschließlichen Eigentum des Verkäufers und sind uneingeschränkt urheberrechtlich geschützt. Dem Verkäufer stehen auch nach Überlassung an den Kunden sämtliche Verwertungsrechte ausschließlich zu. Eine Vervielfältigung (in welcher Form auch immer) oder eine Überlassung der Unterlagen an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Kommt kein Vertrag zustande, müssen vom Kunden sämtliche überlassene Unterlagen im Original zurückgestellt und sämtliche Kopien (Papier und Elektronischer Form) vernichtet bzw. dauerhaft gelöscht werden. Alle Angebote des Verkäufers sind geheim zu halten.
4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Logos, Grafiken oder sonstigen Unterlagen in jeglicher Form vom Verkäufer genutzt werden können und hierdurch – besonders auch durch Form und Aussehen des bestellten Produktes – keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde hat den Verkäufer hinsichtlich sämtlicher Forderungen und Ansprüche, die von Dritten infolge einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Urheber- oder Markenrechten, geltend gemacht werden, vollkommen schad- und klaglos zu halten.
§ 5. Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde hat sämtliche für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen (besonders die erforderlichen Grafiken in der vorgegebenen Qualität und in dem vom Verkäufer geforderten Dateiformat) dem Verkäufer bereitzustellen.
5.2 Weiters hat der Kunde Designentwürfe und/oder Muster des Verkäufers raschestmöglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit – besonders hinsichtlich Text, Stellung und grafische Wiedergabe – zu prüfen und entweder a) allfällige Änderungswünsche sogleich bekanntzugeben oder b) die Freigabe schriftlich (E-Mail ausreichend) zu erteilen. Allfällige Schreib- oder sonstige Fehler, die bereits dem Designentwurf zu entnehmen waren und vom Kunden nicht beanstandet wurden, gehen zu Lasten des Kunden, der infolgedessen keine Ansprüche gegen den Verkäufer ableiten kann (produzierte Ware ist dennoch vollständig zu bezahlen und abzunehmen).
§ 6. Sonderanfertigung/ personalisierte Ware
6.1 Für Sonderanfertigung / Personalisierung, besteht Abnahmepflicht durch den Kunden, diese werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Soweit der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, vor allem nach Anzeige der Fertigstellung der Sonderanfertigung / Personalisierung diese nicht fristgerecht übernimmt, geht die Gefahr sogleich mit der Anzeige auf den Kunden über, der dem Verkäufer für sämtliche entstehende Schäden samt entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden sowie (Lager-) Kosten ersatzpflichtig ist.
6.2 Nachträgliche Änderungen im Hinblick auf Menge, Ausführung und Gestaltung von Sonderanfertigung / Personalisierung bedürfen für deren Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer und sind nach Auftragserteilung nur gegen vollen Ersatz der hierdurch entstehenden Mehrkosten möglich.
6.3 Es ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten; der Restbetrag von 50 % des Auftragswertes ist sodann, sofern nicht abweichendes schriftlich vereinbart, vor Warenauslieferung (Fälligkeitstag) ohne Abzug per Überweisung auf das Konto des Verkäufers zu bezahlen, wobei der Rechnungsendbetrag am Fälligkeitstag vollständig, unwiderruflich und zur freien Verfügung am Konto des Verkäufers zur uneingeschränkten Verfügung gutgeschrieben sein muss.
§ 7. Lieferung, Warenübergang, Lieferfrist, Annahme, Nachlieferung, Verpackung;
7.1 Wenn im Einzelfall nicht anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Übergabe und damit der Warenübergang an den Kunden EXW, ab Werk (Lager) des Verkäufers.
7.2 Wird Lieferung an einen anderen Erfüllungsort vereinbart, erfolgt der Transport bzw. Versand mangels anderer Abrede auf Kosten und Risiko des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen jedenfalls im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur (Post oder sonstiges Versandunternehmen) über.
7.3 Verzögert sich die Übergabe aufgrund von Umständen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, gilt die Ware mit der Mitteilung der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft als übernommen und die Gefahr geht damit auf den Kunden über. Die Versandkosten richten sich nach den Marktpreisen der Logistikunternehmer.
7.4 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig. Ebenso sind mengenmäßig vom Angebot abweichende Lieferungen (produktionsbedingte Mehr- oder Unterlieferungen) bis einschließlich 10 % der vereinbarten Liefermenge und entsprechende Abrechnungen zulässig. Solche Teillieferungen bzw. teilweise Leistungserbringungen oder produktionsbedingte Unterlieferungen können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden.
7.5 Lieferfristen bzw. Leistungserbringungsfristen sind, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, stets als unverbindliche Richtwerte anzusehen und stellen in keinem Fall verbindliche oder garantierte Fixtermine dar. Selbst im Falle eines verbindlichen Fertigstellungstermins ist der Verkäufer nicht für Verzögerungen verantwortlich, die aus einer Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Auftrages oder aus Umständen resultieren, die bei Vertragsabschluss für den Verkäufer nicht vorhersehbar waren.
7.6 Die Liefer- bzw. Leistungserbringungsfrist beginnt frühestens mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) schriftliche Freigabe des Designentwurfes;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der
Ware zu leistende Anzahlung, Vorauszahlung oder sonstige Sicherheit erhält.
7.7 Die Einhaltung der Lieferfrist bzw. Leistungserbringungsfrist setzt sowohl die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher notwendiger Informationen und Unterlagen (besonders der notwendigen Grafiken, etc.) als auch die notwendige Mitwirkung (besonders rechtzeitige Freigabe des Designentwurfes) durch
den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig zur Gänze erfüllt, wird die Lieferfrist bzw. Leistungserbringungsfrist um den dementsprechenden Zeitraum verlängert.
7.8 Für die Leistungserbringung allenfalls erforderliche Genehmigungen Dritter (z.B. betreffend Verwendung von Logos) sind rechtzeitig vorab vom Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig, so berechtigt dass den Kunden nicht dazu, aus diesem Grund vom Vertrag
zurückzutreten.
7.9 Sofern unvorhersehbare, unabwendbare, vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, welche die Einhaltung einer allenfalls vereinbarten Lieferfrist verhindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer der Auswirkungen dieser Umstände bzw. ggf. um einen einvernehmlich vereinbarten Zeitraum. Dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien, Unruhen, Brandkatastrophen, Hochwasser, Erdbeben, Verkehrsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Rohstoffmangel aber auch Arbeitskonflikte (Streiks) sowie Ausfall eines wesentlichen Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten des Verkäufers eintreten. Wenn einer der vorgenannten Umstände länger als 1 Monat andauert, werden Verkäufer und Kunde eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der weiteren Abwicklung suchen. Sollte dabei keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, kann der Verkäufer entsprechend ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
7.10 Der Kunde kann wegen Verzögerung oder gänzlichem Unterbleiben der Lieferung bzw. Leistungserbringung, die auf leicht fahrlässiges Verhalten des Verkäufers bzw. seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist, weder Schadenersatz noch Pönalen, Verdienstentgang, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden geltend machen. Ebenso wenig besteht in solchen Fällen ein Rücktrittsrecht.
7.11 Sofern der Verkäufer bzw. dessen Mitarbeiter die Verzögerung der Lieferung bzw. Leistungserbringung grob schuldhaft herbeigeführt haben, kann der Kunde unter Setzung einer achtwöchigen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.12 Ein Annahmeverzug des Kunden berechtigt den Verkäufer zur Verrechnung der Kosten, die für die Zwischenlagerung und allfälliger Manipulationen der lieferbereiten Ware anfallen.
7.13 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse (geg. Abholung). Im Einzelfall bietet der Verkäufer an, dass ein zunächst nicht lieferbares Produkt später bei Verfügbarkeit zugesandt wird (Nachlieferung). Bei Nachlieferung fallen keine weiteren Versandkosten oder Nachnahmegebühren an. Eine Lieferung wird einem für den Kundenstandort bestmöglichen Logistiker übergeben und zugestellt. 7.14 Die von uns vertriebenen Verkaufsverpackungen sind am Befreiungssystem beteiligt, und können deshalb in die von dieser mit genutzten Behältnissen (gelber Sack und oder Tonne für Leichtverpackungen aus Kunststoff bzw. Altpapiercontainer für Papier, Pappe und Karton bzw. Glascontainer für Glas) gegeben werden. Verpackungen werden so gewählt, dass es den Nutzen erfüllt, die bestellte Ware unbeschadet, dem Kunden zuzustellen.
§ 8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Sämtliche in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Werbeschriften, Preislisten und dgl. angeführten oder bekanntgegebenen Preise des Verkäufers, insbesondere jene in der Auftragsbestätigung oder im Angebot, verstehen sich als Verkaufspreis, der beinhaltet: Nettopreis ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, der Verpackungs-, Zoll-, Versicherungs- oder Transportkosten sowie etwaige sonstige beauftragte Nebenkosten.
Skontosätze, Skontofristen sowie die Gewährung allfälliger Rabatte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Im Zusammenhang mit der Lieferung erhobene Zölle, Steuern oder sonstige Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
8.2 Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, so wie eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung, gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch grundsätzlich nicht das Abladen, Vertragen oder sonstige Nebenleistungen. Die gelieferte Transport- und Warenverpackung wird nicht zurückgenommen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist der Kunde verantwortlich.
8.3 Sämtliche Preise basieren auf der Grundlage, dass die vertraglich vereinbarte Leistung unverzüglich und ohne Unterbrechung durch den Verkäufer erbracht werden kann. Der vereinbarte Preis basiert daher auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung maßgeblichen Material-, Personal- und Nebenkosten.
8.4 Bei mengenmäßig vom Angebot abweichenden Lieferungen (Mehr- oder Unterlieferung) der vereinbarten Liefermenge nimmt der Verkäufer eine aliquote Anpassung des Rechnungsendbetrages vor; diesfalls erhöht oder vermindert sich sohin der Rechnungsendbetrag.
8.5 Der Rechnungsendbetrag ist, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ab Rechnungsdatum (Fälligkeitstag) ohne Abzug per Überweisung auf das Konto des Verkäufers zu bezahlen, wobei der Rechnungsendbetrag am Fälligkeitstag vollständig, unwiderruflich und zur freien Verfügung am Konto des Verkäufers zur gutgeschrieben sein muss.
8.6 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8.7 Ist der Kunde mit einer Zahlung oder einer sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften mit dem Verkäufer im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte
a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung(en) oder sonstigen Leistung(en) aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;
b) andere Rechtsgeschäfte mit dem Kunden nur mehr gegen Vorauskasse erfüllen.
8.8 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, neben den Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. und den notwendigen Kosten einer gerichtlichen Betreibung jedenfalls einen pauschalen Kostenersatz für die Betreibungskosten in Höhe von € 80,00 zu verrechnen. Davon unberührt bleibt die Berechtigung des Verkäufers zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens sowie darüberhinausgehender Betreibungskosten und sonstiger notwendiger Kosten für zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
8.9 Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen mit einer Rechnung oder im Falle der Einleitung bzw. rechtskräftigen Abweisung eines Insolvenzverfahren tritt Termins Verlust ein und werden sämtliche aushaftenden Forderungen aus anderen Aufträgen mit dem Kunden, ungeachtet eines vereinbarten Zahlungsziels, sofort zur Zahlung fällig. Des Weiteren ist der Verkäufer diesfalls berechtigt, von den aufrechten Verträgen – selbst wenn diese schon teilweise erfüllt wurden – zurückzutreten, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen ab schriftlicher Aufforderung die gesamten aushaftenden Forderungen bezahlt werden. Macht der Verkäufer von diesen Rechten Gebrauch, sind etwaige Ansprüche oder Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen. Zahlungen erfolgen per Vorkasse, Rechnung und unterliegen daher deren AGB’s und Datenschutz im Zahlungsverkehr. Zahlungsart Vorkasse, dafür entnehmen sie die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Der Verkäufer liefert die Ware nach Zahlungseingang an die vom Kunden genannte Lieferadresse.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten bzw. dem Kunden ausgehändigten Ware bis zur vollständigen und unwiderruflichen Bezahlung des jeweiligen Rechnungsgesamtbetrages samt allfälliger Nebengebühren aus dem Vertrag (Mahnspesen, Zinsen, Kosten) ausdrücklich vor. Sollte dazu eine Eintragung in ein Register notwendig sein, ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit bis zur vollständigen Zahlung aller Ansprüche auf Kosten des Kunden einseitig einen Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren am Sitz oder Wohnort des Kunden in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, notwendigenfalls bei der Eintragung oder Aufrechterhaltung eines Eigentumsvorbehalts mitzuwirken.
9.2 Während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist dem Kunden eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren und Leistungen ausdrücklich untersagt und bleibt ohne Rechtswirksamkeit.
9.3 Sofern und soweit der Kunde verabredungswidrig die Vorbehaltsware weiterveräußert, tritt dieser hiermit bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts seine hieraus entstehenden Ansprüche aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, an den Verkäufer ab und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Kunde dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekanntzugeben und dem Verkäufer alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
§ 10. Prüf- und Warnpflicht
Den Verkäufer trifft keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Prüf- und/oder Warnpflicht gegenüber dem Kunden.
§ 11. Gewährleistung, Prüf- und Rügeobliegenheit
11.1 Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Werbeschriften, Preislisten und dgl. sowie aus sonstigen schriftlichen oder mündlichen Äußerungen über Qualitätsmerkmale und Eigenschaften von Produkten und/oder Leistungen können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden; diese sind vollkommen unverbindlich.
11.2 Bei bloß unerheblicher, geringfügiger Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstand, davon umfasst sind jedenfalls geringfügige Abweichungen oder Ausführungsabweichungen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Solche unvermeidbaren geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
11.3 Allfällige Schreib- oder sonstige Fehler, die bereits dem Kunden zur Freigabe übermittelten Designentwurf zu entnehmen waren und vom Kunden nicht beanstandet wurden, gehen zu Lasten des Kunden, dem infolgedessen keine Gewährleistungsansprüche zustehen.
11.4 Die Gewährleistung richtet sich für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die unbeschränkt zur Anwendung gelangen.
11.5 Abweichend von Punkt 11.4 wird ausschließlich für Geschäftsabschlüsse mit Unternehmern Folgendes (Punkte 11.6 bis 11.9) vereinbart:
11.6 Die Gewährleistungsfrist wird auf 6 (sechs) Monate beschränkt. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt im Sinne des Punktes 7. mit der Aushändigung der Ware an den Kunden (oder dessen Beauftragen) bzw. im Falle der Nicht- Abholung durch den Kunden mit der Verständigung über die Fertigstellung des Auftrages.
11.7 Die Ware ist sofort nach Übernahme auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Allfällige Mängel müssen unter genauer Angabe und Beschreibung der behaupteten Mängel samt Fotos unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich angezeigt werden (Prüf- und Rügeobliegenheit). Sollte der Kunde dieser Obliegenheit nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst oder Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache. Nach (fristgerechter) schriftlicher Anzeige des Mangels und Eingang der Mängelrüge werden diese vom Verkäufer auf ihre Berechtigung hin überprüft. Sofern der reklamierte Mangel dem Grunde nach anzuerkennen ist, wird der Kunde davon informiert und diesem gleichzeitig mitgeteilt, ob der Mangel nach Wahl des Verkäufers durch Austausch oder Verbesserung behoben bzw. im Falle von geringfügigen, nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu behebenden Mängeln, eine angemessene Preisminderung vorgenommen wird. Bei ungerechtfertigter Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Aufwendungen.
11.8 Sofern die vom Kunden geltend gemachten Mängel anerkannt und im Wege der Verbesserung behoben werden, ist der Kunde dazu verpflichtet, nach Bekanntgabe der Fertigstellung der Verbesserung durch den Verkäufer diese unverzüglich im Sinne des Punktes 11.7 auf Fehler zu überprüfen und unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen gegenüber dem Verkäufer schriftlich unter genauer Angabe und Beschreibung der behaupteten Mängel samt Fotos anzeigen, widrigenfalls im Sinne des Punktes 11.7 kein Anspruch auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst oder Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache besteht.
11.9 Bei rechtzeitiger Mängelrüge dürfen vom Kunden Zahlungen nur in einem solchen Umfang zurückbehalten werden, wie es dem Ausmaß bzw. dem Verhältnis zu den aufgetretenen/behaupteten Mängeln entspricht.
11.10 Sonderwünsche oder vom Ursprungsprodukt abweichende Änderungen, die durch den Kunden an den Verkäufer schriftlich übermittelt werden, um eine für den Kunden angepasste Optimierung zu erzielen und eine Vorab-Prüfung des Produktes (Passform, Tragekomfort, Reißfestigkeit udg.) durch den Verkäufer nicht mehr möglich ist, unterliegen nicht mehr der Rügeobliegenheit und ist somit von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 12. Haftung, Produkthaftung
12.1 Eine vertragliche oder außervertragliche Haftung des Verkäufers besteht nur dann, soweit der Verkäufer oder ein von diesem eingesetzten Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat und ist sohin bei leicht fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für solche Schäden, die entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden darstellen oder durch vom Verkäufer zu vertretendem Lieferverzug entstanden sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, liegt die Beweislast für das Vorliegen von grobem Verschulden bei ihm. Davon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers für Personenschäden; diesfalls gilt die vorgenannte Haftungsbeschränkung nicht und haftet der Verkäufer bei jeder schuldhaften Verursachung.
12.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist, wird die Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf ein Jahr ab Aushändigung der Ware an den Kunden (oder dessen Beauftragten) bzw. im Falle der Nicht-Abholung durch den Kunden mit der Verständigung über die Fertigstellung des Auftrages beschränkt.
12.3 Sofern eine Haftung nach Punkt 12.1 besteht, ist diese Haftung der Höhe nach pro Auftrag € 50.000,00 beträgt, beschränkt.
12.4 Eine Haftung des Verkäufers für Verletzungen der vertraglichen Verpflichtungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände, die außerhalb dessen Kontrolle liegen, zurückzuführen sind (beispielsweise Streik, Pandemien, Lieferverzögerungen bei den Vorlieferanten, etc.), ist ausgeschlossen.
12.5 Die Haftung gegenüber Verbrauchern nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
12.6 Soweit die Haftung nach den Punkten 12.1 bis 12.4 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung infolge der vom Verkäufer eingesetzten Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.
§ 13. Zurückbehaltungsrecht
Das Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers bleibt in jedem Fall unberührt. Macht der Verkäufer von diesem Recht Gebrauch, sind etwaige Ersatzansprüche oder Rechte des Kunden hieraus, jedenfalls Schaden und Kostenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
§ 14. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen des Verkäufers aufzurechnen oder seine Leistung zurückzubehalten, es sei denn dessen Forderungen wurden rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer schriftlich und vorbehaltlos anerkannt.
§ 15. Rücktritt vom Vertrag
15.1 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn:
a) die Leistungserbringung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (etwa, weil der Designentwurf vom Kunden nicht freigegeben wird), unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
b) begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Verlangen des Verkäufers weder innerhalb angemessener Frist Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt; oder
c) die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 7.10 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 2 Monate beträgt.
15.2 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus den in Punkt 15.1 genannten Gründen erklärt werden.
15.3 Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
15.4 Unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche des Verkäufers, einschließlich vor prozessualer Kosten, sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorleistungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
§ 16. Zustellung von Schriftstücken
Sämtliche Zustellungen von Schriftstücken (beispielsweise Rechnungen, Auftragsbestätigungen, etc.) werden seitens des Verkäufers an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift vorgenommen und gelten in diesem Fall als zugegangen, es sei denn, der Kunde hat dem Verkäufer eine Änderung seiner Anschrift schriftlich bekanntgegeben. Zustellung einer Rechnung im E-Mail-Verkehr ist ebenfalls gültig und gilt bei Eingang des Kunden durch die E-Mail-Adresse des Verkäufers als übermittelt und angenommen.
§ 17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
17.1 Diese AGB sowie alle nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich italienischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).
17.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder den nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträgen ergeben, wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für I-39100 Bozen vereinbart. Der Verkäufer
behält sich das Recht vor, Klage auch bei dem für den Kunden zuständigen Gericht zu erheben.
17.3 Erfüllungsort für sämtliche Verträge im Hinblick auf die Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz des Verkäufers in I-39010 Nals, Heiligenbergerweg 6.
§ 18. Datenschutz und Geheimhaltung
18.1 Die Datenverarbeitung beim Verkäufer erfolgt nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Insbesondere hat der Verkäufer technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die personenbezogenen Daten des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung durch unbefugte Dritte zu schützen.
18.2 Der Kunde verpflichtet sich dazu, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten und diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu übermitteln. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
18.3 Personenbezogene Daten vom Kunden werden einerseits erhoben, wenn der Kunde dem Verkäufer diese ausdrücklich mitteilt, andererseits werden Daten insbesondere technische Daten automatisch beim Besuch der Website erfasst. Ein Teil dieser Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Funktion der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zu Analysezwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten vom Kunden werden für den Zeitraum des Einkaufes auf der Website genutzt und eventuelle Newsletter, wenn der Kunde dies dem Verkäufer freigibt. Die Website kann grundsätzlich genutzt werden, ohne Angaben zur Person machen zu müssen. Weitere Datenschutzerklärungen entnehmen Sie auf der Website des Verkäufers unter Datenschutz.
§ 19. Sonstige Bestimmungen
19.1 Geschäftssprache ist ausnahmslos Deutsch.
19.2 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder im Vertrag nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Allenfalls hierdurch entstehende oder bereits vorhandene Vertragslücken sind entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichem Willen der Vertragsparteien zu erschließen.
19.3 Alle erteilten Aufträge eines Kunden, die vom Verkäufer übernommen werden, unterliegen ausschließlich der AGB’s des Verkäufers. Die AGB des Verkäufers sind vom Kunden zu akzeptieren und zu bestätigen.
Datum, Unterschrift:
_____________________________________________
Smart Textile Solutions des Armin Antholzer
Heiligenbergerweg 6
39010 Nals - ITALIEN
info@smart-textile-solutions.it
Mwst.-Nummer: IT 03023170214
Steuernummer: NTHRMN78H20A952Y




